
Im Landkreis Göttingen drehen sich aktuell 62 Windenergieanlagen. Viele Anlagen davon werden von Bürgerwindgesellschaften betrieben, die seit 1993 durch Initiativen von Bürgern gegründet wurden. Sie setzten damit Zeichen für eine andere Energiepolitik:
- Bürgerbeteiligung
- Gewinne verbleiben in der Region
- Gewerbesteuern für die Standortgemeinden
Der seit 2000 einsetzende Boom im Bau von WEA lockte auch viele Investoren, die ohne Bezug zur Region ihre Interessen eher profitorientiert durchzusetzen versuchen. Die regional verankerten Bürgerwindgesellschaften gründeten daher im Jahr 2023 einen Kooperationsverbund „Bürgerenergie Göttinger Land“, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, mögliche Standorte von WEA durch Pachtverträge zu sichern. Die Kosten dafür werden gemeinsam getragen. Die „Bürgerenergie Göttinger Land“ wird sich bei erfolgreicher Projektumsetzung an den Betreibergesellschaften der neuen WEA beteiligen.
Der Landkreis Göttingen arbeitet zurzeit an der Festlegung von Windvorrangflächen. Nach dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) muss der Landkreis Göttingen bis zum 31.12.2027 0,9 % und bis Ende 2032 dann insgesamt 1,16 % seiner Fläche (ohne Stadt Göttingen) für die Windenergienutzung ausweisen.
Hierbei nutzt er die neue Möglichkeit des Nds. Raumordnungsgesetzes (NROG), einen sachlichen „Teilplan Windenergie“ aufzustellen, der Flächen für die Windenergienutzung im Landkreis festlegt. Bis Ende Januar 2026 konnten sich Interessierte mit Anregungen und Hinweisen am zweiten Entwurf des Teilplans Windenergie beteiligen. Zurzeit wird der Teilplan Windenergie vom Landkreis überarbeitet.